Verfasst am 22. 02. 2012
Am 20.2.2012 wurde der Begutachtungsentwurf für das Sparpaket 2012 als „Stabilitätsgesetz 2012“ veröffentlicht. Sie finden diesen samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung unter diesem Link.
Wie in vielen Medien bereits publiziert, ist ein sehr enger Zeitplan vorgesehen. Dieser Begutachtungsentwurf ist an die einschlägigen Kammern und Organisationen mit einer Begutachtungsfrist bis zum 27.2.2012 versendet worden. Die Verabschiedung im Nationalrat soll bis zum 28.3.2012, das Inkrafttreten hinsichtlich des Einkommensteuergesetzes mit 01.4.2012 erfolgen.
Ob das mit dem Stabilitätsgesetz 2012 geplante Steueraufkommen (siehe Link) realistisch ist oder doch überschätzt wird, bleibt abzuwarten.
Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden und stehen auch für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung.
Verfasst am 14. 02. 2012
Vergangenen Freitag wurden die Maßnahmen zur Steuerreform präsentiert. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst. >> Was bedeutet das neue Steuerpaket konkret für SIE?
Änderungen seitens der Regierung sind noch zu erwarten. Wir halten Sie darüber natürlich auf dem Laufenden.
Verfasst am 6. 02. 2012
In der Februar-Ausgabe unserer Latest NEWS informieren wir Sie über folgende fachliche und aktuelle Themen:
- Kassenrichtlinie 2012
Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien? In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher erklärt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben. …mehr
- Betriebsausgabenpauschalierung
Pauschalierung auch im ersten Unternehmensjahr möglich. Die Pauschalierung stellt eine vereinfachte Form der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar. Sie darf in Anspruch genommen werden, wenn: …mehr
- Senkung: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen
Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt. Mit Wirkung seit 14.12.2011 beträgt er nun 0,38 % (vorher: 0,88 %). …mehr
- Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012
Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten. …mehr
Sie haben Fragen zu einzelnen Themen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
16.2.2012 – Workshop: Neuerungen in der Personalverrechnung
Änderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ab 2012 sowie wichtige Tipps für die Anwendung in der täglichen Praxis …mehr
>> Folder herunterladen
Verfasst am 6. 02. 2012
Nachfolgend die Stellungnahme des Föhrenbergkreises zur Schuldenbremse zur Information – diese Stellungnahme wurde Mitte Jänner durch den Föhrenbergkreis an die Parteichefs, die Klubchefs und Frau BM Fekter sowie an 28 handverlesene Journalisten geschickt. Abzurufen auch am Blog http://fbkfinanzwirtschaft.wordpress.com/.
Stellungnahme Schuldenbremse Föhrenbergkreis Finanzwirtschaft
Milchmädchenrechnung Schuldenbremse
Verfasst am 3. 02. 2012
Der UFS hat seine Entscheidung betreffend folgenden Sachverhalt veröffentlicht:
Ein Kind besucht eine amerikanische High School im Rahmen eines interkulturellen und staatlich anerkannten einjährigen Schüleraustauschprogramms. Ein Elternteil wollte die Kosten, die daraus erwuchsen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
(weiterlesen…)
Verfasst am 17. 01. 2012
In Bezug auf unseren Blogartikel „Mindestentgelt in Stelleninseraten; unternehmensinterne Einkommensberichte“ wurde mit dem 1.3.2011 das Gleichbehandlungsgesetz novelliert, um damit die Einkommensdiskriminierung zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen. Seitdem gilt unter anderem die Pflicht, in Stelleninseraten das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzuführen. Diese gesetzliche Regelung gilt für all jene Ausschreibungen von Arbeitsplätzen in Österreich, für die ein Mindestgehalt vorgesehen ist (gesetzlich, Kollektivvertrag, Mindestlohntarif, Satzungserklärung, Betriebsvereinbarung). (weiterlesen…)
Verfasst am 10. 01. 2012
Künftig wird die Abwicklung zur Vergütung von Privatarzt-Rechnungen, Spitalsrechnungen oder Rezepte für privat bezahlte Medikamente erheblich erleichtert. Nun genügt es, die als PDF eingescannten Rechnungen online (in dem persönlichen Portal) einzureichen.
Die neuen Funktionen des Online-Vergütungs-Tools beinhalten:
- Mitverfolgung des Erledigungsstatus
- Einsehen von sämtlichen Vergütungen ab 2007
- Einreichung von Rechnungen von mitversicherten Angehörigen
- Anzeige eines unverbindlichen Vergütungsbetrages
- Erweiterter Bearbeitungsstatus – rasch ersichtlich, ob z.B. für die Erledigung notwendige Dokumente fehlen
(weiterlesen…)
Verfasst am 6. 01. 2012
In der Jänner-Ausgabe unserer Latest NEWS informieren wir Sie über folgende fachliche und aktuelle Themen:
- Neues UVA-Formular 2012
Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen. …mehr
- Rechtsformwahl: Personengesellschaft
Die Gründung einer Personengesellschaft ist einfach und günstig. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, so können sie dies als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. …mehr
- Zinsengutschrift vom Finanzamt
Neu seit 1.1.2012: Berufungszinsen. Steuerpflichtige können ab 1.1.2012 eine Zinsengutschrift vom Finanzamt erhalten. Diese Zinsen tragen den Namen Berufungszinsen. …mehr
- GmbH kauft Porsche
Verdeckte Gewinnausschüttung oder fremdübliche Entlohnung? Kauft eine GmbH einen Porsche und stellt ihn dann seinem geschäftsführenden Gesellschafter zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann
- eine angemessene fremdübliche Entlohnung für die Geschäftsführer-Tätigkeit vorliegen. Ist das nicht der Fall, wird
- eine Form der verdeckten Gewinnausschüttung anzunehmen sein. …mehr
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Verfasst am 4. 01. 2012
Das BMF informiert über die vom EZB-Rat am 11. Dezember 2011 beschlossene Herabsetzung des Basiszinssatzes von 0,88 % auf 0,38 % (Erlass vom 12. Dezember 2011, GZ BMF-010104/0347-IV/2011).
Infolge dieser Herabsetzung des Basiszinssatzes beträgt ab 11. Dezember 2011 der Zinssatz für Stundungszinsen 4,88 %, jener für Aussetzungszinsen 2,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,38 %.
Der mit dem AbgÄG 2011 ab 1. Jänner 2012 geschaffene Zinssatz für Berufungszinsen wird ebenfalls 2,38 % betragen.
Verfasst am 3. 01. 2012
Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit für Aufwendungen und Ausgaben ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt. Daher kommen insbesondere Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb in Betracht. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit würden grundsätzlich auch in Erwägung kommen, wobei aber angenommen wird, dass in diesem Fall ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und demnach spezielles Augenmerk auf die Notwendigkeit gelegt wird. Ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, muss nach dem Maßstab des typischen Berufsbildes beurteilt werden.
Außerdem muss sich das Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit als unbedingt notwendig erweisen. Dies wird der Fall sein, wenn dem Steuerpflichtigen außerhalb seines Wohnungsverbandes kein Arbeitsplatz für die konkrete Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht (z.B. Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Bildhauer, Komponist „Heimbuchhalter“, Teleworker).
Abzugsverbot für:
- Einrichtungsgegenstände, die der Bewohnbarkeit von Räumen dienen (z.B. Stühle, Schreibtische, Lampen, Schränke, Regale, Teppiche, etc.)
- Gegenstände, die eindeutig der Lebensführung dienen (z.B. TV, Bett, etc.)
Abzugsfähigkeit für:
- Typische Arbeitsmittel (z.B. Computer, Kopiergerät, Drucker, EDV-Ausstattung, Telefonanlagen)
Nähere Infos rund um die steuerliche Behandlung eines Arbeitszimmers entnehmen Sie bitte aus unserer Konnex Klienteninfo 3/11. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere ARTUS-Berater jederzeit gerne zur Verfügung.
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