Im Urlaub krank – Was ist zu beachten?

Verfasst am 4. 08. 2011

Der Sommer ist da und die Mehrheit startet in den wohlverdienten Urlaub. Rasch noch alles Nötige im Job erledigen und sich dann noch um wichtige Reiseunterlagen, Versicherung, etc kümmern. Kaum am Reiseziel angekommen und zwei, drei Tage entspannt, macht sich auch schon eine Erkältung bemerkbar. Doch was tun, wenn man vor oder während des Urlaubs erkrankt? Nachfolgend haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, die im Krankheitsfall sehr nützlich sind.

1. Krank vor dem Urlaub = Rücktrittsgrund?
Der Urlaub dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer erholt. Demnach ist es möglich, dass dieser einseitig von der Urlaubsvereinbarung zurücktritt. Ein Grund dafür ist zum Beispiel die eigene Erkrankung oder Erkrankung naher Angehöriger, die einen Urlaubsverbrauch unzumutbar macht.

2. Unterbricht die Krankheit den Urlaub?
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, wird der Urlaub nur dann unterbrochen, wenn die Krankheit länger als 3 Kalendertage dauert. Bitte beachten Sie, dass Sie die Krankheit unverzüglich Ihrem Dienstgeber mitteilen müssen und eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen haben.

3. Familienmitglied ist erkrankt – Urlaubsunterbrechung?
Erkrankt ein Familienmitglied (egal, ob mitgereist oder daheim geblieben) und erfüllt dessen Erkrankung die Voraussetzungen einer Pflegefreistellung (gemeinsamer Haushalt, keine alternative Betreuungsmöglichkeit, etc), dann unterbricht diese Erkrankung den Urlaub, wie bei eigener Erkrankung (siehe Punkt 2). Demnach sind auch dieselben Voraussetzungen einzuhalten.

Wenn jedoch eine ständige Betreuungsperson ausfällt und dadurch eine Pflegefreistellung für die notwendige Betreuung eines Kindes vorliegt, wird der angetretene Urlaub nicht unterbrochen.

4. Urlaub in der EU/EWR/Schweiz – krankenversichert?
Wenn Sie in einem EU-Land, in einem EWR-Staat (Lichtenstein, Island, Norwegen) oder in der Schweiz urlauben, schützt Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Dabei handelt es sich um die blaue Rückseite der e-card. Mit der EKVK können Sie sich direkt an den Arzt oder das Krankenhaus wenden und alle Leistungen in Anspruch nehmen, die medizinisch notwendig sind. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Sicheres Reise mit der „e-card“ im Gepäck gewährleistet!” vom 1.8.2011.

5. Urlaub in einem „Vertragsstaat“ – krankenversichert?
Verbringen Sie Ihren Urlaub in einem Staat, mit dem Österreich ein Abkommen hat (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei), erhalten Sie eine medizinische Versorgung in 2 Schritten:

1. Schritt: In diesen oben genannten Staaten benötigen Sie einen Auslands-Betreuungsschein (auch besser bekannt als Urlaubskrankenschein). Dieser Schein wird von Ihrem Dienstgeber oder der zuständigen GKK ausgestellt.

2. Schritt: Der Urlaubskrankenschein muss beim ausländischen Krankenversicherungsträger vor der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im Vertragsstaat gegen einen ortsüblichen Krankenschein umgetauscht werden.

6. Urlaub in allen anderen Staaten – krankenversichert?
Urlauben Sie außerhalb der in Punkt 4 & 5 genannten Staaten, dann müssen Sie beim Arzt oder im Krankenhaus vorerst die Rechnung selbst zahlen. Die Originalrechnung samt Zahlungsnachweis reichen Sie dann bei Ihrer zuständigen GKK ein.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Sicheres Reise mit der „e-card“ im Gepäck gewährleistet!” vom 1.8.2011.

7. Erkrankung im Ausland – Besonderheiten?
Erkranken Sie im Auslandsurlaub, so müssen Sie neben dem Attest des ausländischen Arztes eine Bescheinigung vorweisen, die bestätigt, dass der behandelnde Arzt zur Ausübung des Berufes befugt ist. Erfolgt die Behandlung im Krankenhaus, kann die Vorlage einer solchen Bescheinigung unterbleiben.

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Wichtig:

  • Der Urlaub wird allerdings nicht unterbrochen, wenn Sie die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (zB betrunken Auto fahren und einen Unfall verursachen).
  • Der Urlaub darf auf keinen Fall eigenmächtig um jene Tage verlängert werden, die aufgrund der Krankheit nicht konsumiert werden konnten –> Entlassungsgrund!

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Wir hoffen, dass Sie Ihren Urlaub ohne krankheitsbedingte Zwischenfälle genießen können und wünschen gute Erholung!

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